Allgemeine Bedingungen
Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Kunde mit allen unten aufgeführten Bedingungen einverstanden. Wenn der Kunde mit RADANCY einen allgemeinen Vertrag oder einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen (ein „Master Service Agreement“, kurz „MSA“) abgeschlossen hat, gilt im Falle eines Widerspruchs zwischen dem MSA und diesem Kostenvoranschlag das MSA.
Finanzielle Bedingungen
Dieser Kostenvoranschlag ist eine Prognose auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen über das Projekt und gilt für 30 Tage ab dem Datum der Vorlage. Die angegebenen Honorare und Kosten sind nur Mindestschätzungen; die tatsächlichen Honorare werden bei Rechnungsstellung ausgewiesen.
Erhöhungen von Gebühren oder Kosten, die den ursprünglichen Kostenvoranschlag um 10 % oder mehr überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Kunden.
Der Kunde ermächtigt RADANCY, mit der Arbeit fortzufahren und nimmt zur Kenntnis, dass der Kostenvoranschlag bei Projektbeginn in voller Höhe (100 %) in Rechnung gestellt wird, wenn er $ 10.000 oder weniger beträgt, und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen ist. Wenn die Projektkosten mehr als $ 10.001 betragen, wird die Hälfte (50%) dieses Kostenvoranschlags bei Projektbeginn in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Alle verbleibenden Arbeiten und Gebühren werden nach Abschluss des Projekts in Rechnung gestellt und sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen.
Ungeachtet der finanziellen Bedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass RADANCY, falls dieses Projekt Vorauszahlungen von RADANCY an eine externe Partei erfordert, diese Vorauszahlung erst dann leistet, wenn der Kunde RADANCY den betreffenden Betrag im Voraus bezahlt hat. Unterlässt der Kunde diese Vorauszahlung, kann dies zu unvorhergesehenen Verzögerungen und möglichen Terminüberschreitungen führen.
Sollte das Projekt zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Unterzeichnung der Genehmigung storniert werden, wird eine Rechnung für die bis dato für das Projekt aufgewendete Zeit oder ein Drittel des Gesamtkostenvoranschlags ausgestellt, je nachdem, welcher Betrag höher ist, zuzüglich der RADANCY entstandenen Kosten für Dritte.
Der unterzeichnete Kostenvoranschlag muss vor Projektbeginn an RADANCY zurückgeschickt werden. Alle Eilaufträge werden als solche gekennzeichnet und gegebenenfalls mit einem erhöhten Satz in Rechnung gestellt.
Die Kostenvoranschläge enthalten keine Steuern oder Versandgebühren.“
Genehmigung zur Präsentation von Arbeiten
Ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass RADANCY nach Annahme der endgültigen Leistung durch den Kunden auf Teile der Leistung verweisen und diese als Beispiele für das Arbeitsportfolio von RADANCY auf der Website von RADANCY anzeigen darf. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass RADANCY das Ergebnis für Branchenauszeichnungen vorschlägt, für die sich das Werk nach Ansicht von RADANCY qualifiziert. Der Kunde gewährt RADANCY eine unentgeltliche Lizenz zur Nutzung seiner Marken und Urheberrechte ausdrücklich für die vorgenannten Zwecke. Diese Erlaubnis und Lizenz kann vom Kunden jederzeit durch schriftliche Mitteilung widerrufen werden.“
Materialien von Dritten
Falls Materialien Dritter, wie z.B. Fotografien, Illustrationen oder andere lizenzierte Inhalte, hier verwendet werden, muss RADANCY den Kunden über die Lizenzbedingungen informieren und die schriftliche Zustimmung des Kunden einholen.“
Geistiges Eigentum
Aufgrund der Natur elektronischer Medien kann RADANCY nicht für verlorene oder beschädigte Informationen haftbar gemacht werden.
Mit Ausnahme der Fälle, in denen RADANCY der designierte Hoster von webbasierten oder mobilen Websites ist, verpflichtet sich RADANCY, alle endgültigen kreativen Dokumente (und Materialien, auf denen die Arbeit basiert) für höchstens 72 Monate zu archivieren.
Eigentum an den Dienstleistungen – Das Eigentum an den im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen geht zum frühesten Zeitpunkt der Identifizierung als Dienstleistungen auf den Kunden über. Der Kunde behält zu jeder Zeit das Eigentum an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Gegenständen.
Auftragsarbeiten – RADANCY erklärt sich damit einverstanden, dass alle Originalarbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zeichnungen, Spezifikationen, Wartungspublikationen und dergleichen, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, als „Auftragsarbeiten“ gemäß dem United States Copyright Act gelten. Wenn ein solches Werk nicht als „Auftragsarbeit“ gilt, tritt RADANCY hiermit alle Rechte an einem solchen Werk an den Kunden ab.
Ungeachtet des Vorstehenden behält RADANCY das ausschließliche Eigentum an (i) ihrem Know-how, allen Konzepten, Techniken, Methoden, Ideen, Vorlagen, Routinen, Sequenzen, Softwares, Firmwares, Designs, Skripten, Schnittstellen, Programmiercodes, Applets, Programmdateien, Objekten, Dokumenten, (ii) allen Ideen, Konzepten, Techniken und Know-how, die von RADANCY während der Erbringung der Dienstleistungen entdeckt, geschaffen oder entwickelt werden und die von allgemeiner Bedeutung sind und nicht auf vertraulichen Informationen des Kunden beruhen oder von diesen abgeleitet sind. Soweit die Dienstleistungen „RADANCYs Building Blocks“ enthalten, gewährt RADANCY dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares (außer an verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Rechtsnachfolger des Kunden), unbefristetes, gebührenfreies, weltweites Recht zur Nutzung dieser „Building Blocks“ ausschließlich in Verbindung mit diesen Dienstleistungen. Der Kunde vergibt keine Unterlizenzen oder gewährt anderen Parteien irgendwelche Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung oder anderweitigen Verwertung oder Erstellung abgeleiteter Werke von „RADANCYs Building Blocks“, vorausgesetzt, dass Dritte, die der Kunde mit der Erbringung von Dienstleistungen in Verbindung mit den Diensten beauftragt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wartungs-, Entwicklungs-, Wiederherstellungs- oder Outsourcing-Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Diensten, das Recht haben, „RADANCYs Building Blocks“ ausschließlich zum Zweck der Erbringung solcher Dienstleistungen für den Kunden zu nutzen.
Quellcode – Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung [oder in der Hauptdienstleistungsvereinbarung zwischen den Parteien] behält RADANCY das Eigentum am Quellcode, der den im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen zugrunde liegt. RADANCY wird die [WEBSITE] auf ihren eigenen Servern hosten; sollte der Kunde wünschen, dass die Website auf anderen Servern als denen von RADANCY gehostet wird, wird RADANCY eine Kopie des Quellcodes nach Unterzeichnung eines Quellcode-Lizenzvertrags durch den Kunden aushändigen, der dem Kunden die weitere Nutzung der Website und ihre Modifizierung für den eigenen Gebrauch gestattet, aber den Verkauf oder die Übertragung an Dritte untersagt.“